AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma GOLEM – Kunst und Baukeramik GmbH

Die Grundlage einer guten Geschäftsverbindung sind nicht die Liefer- und Zahlungsbedingungen, sondern Kommunikation, Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren.

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verträge der Firma GOLEM – Kunst und Baukeramik GmbH (nachfolgend GOLEM GmbH genannt) einschl. Beratungsleistungen, Auskünften usw., auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, in ihrem jeweils aktuellen Stand. Im Übrigen gelten für alle Lieferverträge die Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.

 

Die GOLEM GmbH behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und oder zu erweitern, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Sie werden mit Vertragsabschluss als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie durch die GOLEM GmbH schriftlich bestätigt wurden. Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.

 

2. Angebot und Annahme (Beauftragung)

Die Beauftragung erfolgt durch die Rücksendung des schriftlich bestätigten Angebotes an die GOLEM GmbH per Post, E-Mail oder Fax. Die GOLEM GmbH ist berechtigt, die Annahme abzulehnen.

 

Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der auf dem Angebot festgelegten Anzahlung auf das Konto der GOLEM GmbH. 
Liegen die Angebotsbestätigung und Anzahlung vor, sendet die GOLEM GmbH dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung.
Für die Richtigkeit der angebotenen Artikel, Mengen und Stückzahlen übernimmt die GOLEM GmbH keine Gewährleistung. Die Richtigkeit muss vom Auftraggeber geprüft und bestätigt werden.

 

Der Zwischenverkauf vorrätiger Posten bleibt vorbehalten.

 

Bei Sonderanfertigungen gelten die Sondervereinbarungen, die vorher schriftlich fixiert werden.

 

Die Bindefrist unsere Angebote beträgt 2 Wochen.

 

Direkte Bestellungen über die Internetpräsenz der GOLEM GmbH sind nur bis zu einer Gewichtsgrenze von ca. 20 kg oder einer Bruttosumme von ca. 200 € möglich. Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ als letzter Schritt des Bestellprozesses, wird die verbindliche, direkte Bestellung ausgelöst. Durch die direkte Bestellung über die Internetpräsenz der GOLEM GmbH kommt ein Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB zustande. Sie haben nach §§ 355, 356 BGB das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist zum Widerruf beginnt mit Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht finden Sie jederzeit im Fußbereich unserer Internetpräsenz.

 

Bestellungen über die Internetpräsenz der GOLEM GmbH, die eine der beiden Grenzen überschreiten, werden uns als Angebotsaufforderung übermittelt. Die GOLEM GmbH ermittelt die Verfügbarkeit und sendet Ihnen ein individuelles Kostenangebot mit voraussichtlicher Lieferzeit und Transportkosten. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge, die durch schriftlich bestätigte Annahme eines Angebotes zustande gekommen sind.

 

3. Erfüllungsort und Versand

Der Erfüllungsort ist das Herstellungswerk. Die GOLEM GmbH ist nur verpflichtet die Ware am Erfüllungsort bereitzustellen. Mit Vornahme der Bereitstellung gilt die vertragliche Pflicht als erfüllt und die Gefahr geht auf den Kunden über.

 

Lieferung und Versand erfolgen stets auf Kosten des Kunden. Wird mit dem Kunden die Lieferung vereinbart, kommt lediglich eine Schickschuld zustande, eine Bringschuld wird hierdurch nicht begründet. Die Wahl des Transportmittels und die Beauftragung von Subunternehmen zur Erfüllung der Leistung bleibt der GOLEM GmbH vorbehalten.

 

Transportversicherungen werden gewohnheitsmäßig vorgenommen und nur auf Verlangen des Käufers ausgeschlossen. Der Versand erfolgt an die vereinbarte Adresse frei LKW oder frei Bordsteinkante. Den Preisen liegen die am Tage der Lieferung geltenden Frachten und Versandkosten zugrunde. Weitere Kosten können bei Lieferungen ins Ausland entstehen, z.B. durch Zölle, Zollhandling, Lagerkosten, Einfuhrverzollung, Gebühren und Kosten eines bevollmächtigten Customs Brokers oder durch weitere Steuern.

 

4. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben, Unterlagen und Muster übergeben hat, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt einen ungestörten Arbeitsprozess der Lieferwerke und ungehinderte Versand- und Anfuhrmöglichkeiten voraus.

 

Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie-, Roh- und Hilfsstoffen, Fehlbrände oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch hoheitliche Maßnahmen hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

5. Abnahme

Für die Folgen ungenügenden und verspäteten Abrufs hat der Käufer aufzukommen. Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten, Transportrisiken und Lagerkosten gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des die Annahme verweigernden Käufers. Bei vereinbarter Zwischenlagerung werden Lagerkosten von 3,50 € pro Palette und Tag berechnet. Die Zwischenlagerung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht. Die Rücknahme gelieferter Waren ist ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall eine Rücklieferung ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, werden nur maximal 20 % des Warenwertes gutgeschrieben. Die genaue Höhe muss im Einzelfall geprüft werden.

 

Die Kosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.

 

Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige Genehmigung der GOLEM GmbH nicht angenommen.

 

 

6. Preise und Zahlung

Alle Preise werden in Euro (€) ausgewiesen und verstehen sich netto, ab Werk.

 

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.

 

Bei Kunden aus einem Drittland mit Lieferadresse in einem Drittland wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei Geschäftskunden aus einem EU-Land mit Lieferadresse in einem EU-Land wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn eine gültige VAT-Nummer des Geschäftskunden vorliegt. Bei Privatkunden aus einem EU-Land mit Lieferadresse in einem EU-Land wird Umsatzsteuer berechnet.

 

Die auf unserer Internetpräsenz angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten.

 

Der Kaufpreis ist je nach gewählter Zahlungsweise per Vorauskasse, Paypal, Kreditkarte, Überweisung oder Barzahlung in Euro zu zahlen. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.

 

Sämtliche Steuern und Gebühren für den Geldtransfer wie Devisenumrechnung und Transfergebühren, die im Rahmen einer Bezahlung aus einem Drittland auftreten, sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.

 

Bei Aufträgen (Sonder- und Standardproduktion) ab 500,00 € Brutto ist eine Anzahlung zu leisten. Rechnungen sind fällig bis zum 14. Tag nach Rechnungsstellung. Das genaue Zahlungsziel wird in der Rechnung per Datum angegeben. Skontovergütung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Skonto wird nur nach Abzug von Rabatt und Fracht vom Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Gewährung von Skonto hat zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten stehen. Für die Fälligkeit der Rechnungen ist der Tag der Rechnungsstellung maßgebend.

 

Bei Aufträgen aus Drittländern ist eine Anzahlung von 100% zu leisten.

 

Für jede unserer Mahnmaßnahmen sind anteilige Kosten in Höhe von 5,00 € zu erstatten, ferner in voller Höhe die Gebühren und Auslagen für etwa notwendig werdende Maßnahmen zur gerichtlichen Betreibung durch Dritte.

 

Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug die GOLEM GmbH zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen ohne Schadenersatzpflicht.

 

Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Vergleichs oder eines Konkursverfahrens des Käufers sind alle Rechnungen des Verkäufers zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich gelten alle Rabatte, Skontos und Boni als verfallen, sodass der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise ohne Abzüge zu zahlen hat.

 

Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für die Einräumung von Krediten und Zahlungszielen nicht geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so kann die GOLEM GmbH vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer kann bei nicht vertragsmäßiger Zahlung die Ware einstweilen zurücknehmen oder die Herausgabe verlangen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.

 

Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese durch die GOLEM GmbH anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungseingänge werden gemäß der gesetzlichen Regelung auf die älteste Forderung sowie zunächst auf Zinsen und Kosten gebucht.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die GOLEM GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrund vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Käufer in voller Höhe. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Miteigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

 

 

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

Die GOLEM GmbH gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt die GOLEM GmbH keine Gewähr.

 

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung per E-Mail mit Fotos und Stückzahlen anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.

 

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die GOLEM GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet die GOLEM GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragsrechtlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht).

 

Hinweise zur Anlieferung der Fliesen

A) Bei Anlieferung der Ware ist im Beisein des Fahrers zu prüfen, ob die Ware äußerlich unbeschädigt ist und ob die Anzahl der Packstücke stimmt. Wenn nicht, muss der Schaden sofort, im Beisein des Fahrers, auf dem Frachtbrief und Lieferschein notiert werden. Machen Sie unbedingt Fotos der Schäden und senden Sie uns diese umgehend per E-Mail an berlin@golem-baukeramik.de. Die Ware ist gegen Transportschäden versichert.

B) Bitte überprüfen Sie die Ware innerhalb von 5 Tagen vollständig auf Bruchschäden, Mengen- und Farbabweichungen und Qualitätsmängel.
Nach Ablauf dieser Frist können wir eine Reklamation nicht mehr anerkennen.

 

Im Schadensfall

– Senden Sie uns Fotos von allen Transportschäden und evtl. sonstigen Mängeln an den Fliesen.
– Geben Sie uns die Stückzahlen der beschädigten oder mangelhaften Fliesen an.

 

 

9. Farbabweichung, Maßabweichungen, Craquelé-Bildung, Berechnungsgrundlage

Für auffällige Farb- bzw. Strukturabweichungen bei der Bildschirmdarstellung der Farbmuster im Internet übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, da diese je nach technischer Gegebenheit abweichend ausfallen können.

 

Proben und Musterstücke gelten nur annäherungsweise als Beispiel für Qualität, Abmessungen und Farbe. Infolge der typischen Besonderheit der keramischen Fertigung und der natürlichen Eigenschaften des Materials und dem hohen Maß an Handarbeit kann eine Gewähr, dass die Lieferungen mit den vorgelegten Mustern übereinstimmen, nicht gegeben werden. Maßliche und farbliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Nachbestellungen können farblich und maßlich von der Hauptlieferung abweichen.

 

Auftretende Glasurrisse und Craquelé sind kein Grund zur Beanstandung. Bei allen Standard-, und Sonderglasuren können sich Farbabweichungen und Craquelé- Bildungen innerhalb der Fliesen ergeben. Diese Eigenarten gehören zum Charakter dieser Glasuren und können nicht beanstandet werden. 
Blaue und grüne Glasuren sind säureempfindlich und reagieren mit Verfärbungen auf säurehaltige Reinigungsmittel. Die GOLEM GmbH haftet nicht für Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung säurehaltiger Reinigungsmittel entstehen.

 

Vorrätige Posten aus unserem Werksverkauf in 15236 Jacobsdorf, OT Petersdorf bezeichnet als Extraposten, Effektglasuren oder Patchart bestehen aus Fliesen die Farbfehler oder Maßfehler aufweisen können.

 

Bei Fliesen und Baukeramik werden die handelsüblichen deutschen Maßeinheiten zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt in Stk., Kg, cm, m², lfm, usw.

 

 

10. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter.

 

 

11. Abschließende Bestimmungen

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird Frankfurt/Oder vereinbart. Die GOLEM GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts als vereinbart.

 

Sieversdorf den 12.08.2022

GOLEM-Kunst und Baukeramik GmbH AGB vom 12.08.2022

 

Kontakt

Telefon  +49 (0) 33608 899 10
Fax  +49 (0) 33608 899 12
E-Mail  werk@golem-baukeramik.de