Conditions générales

Conditions générales

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Golem-Kunst und Baukeramik GmbH

Die Grundlage einer guten Geschäftsverbindung sind nicht die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Kommunikation, Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren.

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verträge der Firma GOLEM-Kunst und Baukeramik GmbH (nachfolgend GOLEM Baukeramik genannt) einschl. Beratungsleistungen, Auskünften usw., auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, in ihrem jeweils aktuellem Stand. Im Übrigen gelten für alle Lieferverträge die Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.

Die Firma Golem Baukeramik behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und oder zu erweitern, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Sie werden mit Vertragsabschluß als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von Firma Golem Baukeramik schriftlich bestätigt wurden. Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.

 

2. Angebote und Preise

Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk, soweit nicht im jeweiligen Angebot etwas anderes vereinbart ist. Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Zur Berechnung kommen die am Tag der Bestellung geltenden oder vereinbarten Preise, sie gelten unter der Voraussetzung gleich bleibender Kosten gemäß § 2, Abs. 6.

Für die Richtigkeit der angebotenen Artikel, Mengen und Stückzahlen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Die Richtigkeit muss vom Käufer geprüft und bestätigt werden.

 

3. Erfüllungsort und Versand

Der Erfüllungsort ist das Herstellungswerk. Wir sind nur verpflichtet die Ware am Erfüllungsort bereitzustellen. Mit Vornahme dieser Leistungshandlung geht die Gefahr auf den Kunden über. Versendung an einen anderen Ort, insbesondere an den Sitz des Kunden erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wird mit dem Kunden Versendung vereinbart, kommt lediglich eine Schickschuld zustande, eine Bringschuld wird hierdurch nicht begründet. Die Wahl des Transportmittels und die Beauftragung von Subunternehmen zur Erfüllung der von uns vertraglich übernommenen Leistung bleibt uns vorbehalten.

Transportversicherungen werden gewohnheitsmäßig vorgenommen und nur auf Verlangen des Käufers ausgeschlossen. Der Versand erfolgt an die vereinbarte Adresse frei LKW oder frei Bordsteinkante; Lieferung frei vereinbarter Stelle bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die dadurch entstehenden Kosten. Angaben zu Lieferkosten erfolgen unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tage der Lieferung geltenden Frachten und Versandkosten zugrunde; Bei Glätte, Eis, Schneefall und Vorspann sind die entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. Pro Palette berechnen wir 7,00 € für Folienverpackung sowie 13,00 € pro Europalette.

 

4. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben, Unterlagen und Muster übergeben hat, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt ungestörten Arbeitsprozess der Lieferwerke und ungehinderte Versand- und Anfuhrmöglichkeiten voraus. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie-, Roh- und Hilfsstoffen, Fehlbrände oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch hoheitliche Maßnahmen hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

5. Abnahme

Die Abnahme soll in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferfrist erfolgen. Für die Folgen ungenügenden und verspäteten Abrufs hat der Käufer aufzukommen. Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten, Transportrisiken und Lagerkosten gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des die Annahme verweigernden Käufers. Die Rücknahme gelieferter Waren ist ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall Rücklieferung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, werden nur maximal 20 % des Warenwertes gutgeschrieben. Die genaue Höhe muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Kosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.
Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers nicht angenommen.

 

 

6. Zahlung

Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.
Bei Aufträgen (Sonder- und Standardproduktion) bis 500,00 € Brutto ist eine Anzahlung von 100 % Brutto zu leisten.
Bei Aufträgen (Sonder- und Standardproduktion) ab 500,01 € Brutto ist eine Anzahlung von mindestens 50 % Brutto zu leisten. Rechnungen sind fällig bis zum 14. Tag nach Rechnungsstellung. Das genaue Zahlungsziel wird in der Rechnung per Datum angegeben. Zielverkauf bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Skontovergütung für Barzahlung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sie wird nur nach Abzug von Rabatt und Fracht vom Netto-Rechnungsbetrag berechnet. Gewährung von Skonto hat zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten stehen. Für die Fälligkeit der Rechnungen ist der Tag der Rechnungsstellung maßgebend. Für jede unserer Mahnmaßnahmen sind anteilige Kosten in Höhe von 15,80 € zu erstatten, ferner in voller Höhe die Gebühren und Auslagen für etwa notwendig werdende Maßnahmen zur gerichtliche Betreibung durch Dritte.

Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug den Verkäufer zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen ohne Schadenersatzpflicht.

Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Vergleichs oder eines Konkursverfahrens des Käufers sind alle Rechnungen des Verkäufers zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich gelten alle Rabatte, Skontos und Boni als verfallen, so dass der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.

Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für die Einräumung von Krediten und Zahlungszielen nicht geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer kann bei nicht vertragsmäßiger Zahlung die Ware einstweilen zurücknehmen oder die Herausgabe verlangen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachungen eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.

Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur in soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungseingänge werden gemäß der gesetzlichen Regelung auf die älteste Forderung sowie zunächst auf Zinsen und Kosten gebucht.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

Firma Golem-Kunst und Baukeramik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Käufer in voller Höhe. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Miteigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

 

 

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

GOLEM Baukeramik gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung per E-Mail mit Fotos und Stückzahlen anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragsrechtlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht).

 

Hinweise zur Anlieferung der Fliesen
A) Bei Anlieferung der Ware ist im Beisein des Fahrers zu prüfen, ob die Ware äußerlich unbeschädigt ist und ob die Anzahl der Packstücke stimmt. Wenn nein, muss der Schaden sofort, im Beisein des Fahrers, auf dem Frachtbrief und Lieferschein notiert werden. Machen Sie unbedingt Fotos der Schäden und senden Sie uns diese umgehend per E-Mail an werk@golem-baukeramik.de. Die Ware ist gegen Transportschäden versichert.

B) Bitte überprüfen Sie die Ware innerhalb von 5 Tagen vollständig auf Bruchschäden, Mengen- und Farbabweichungen und Qualitätsmängel.
Nach Ablauf dieser Frist können wir eine Reklamation nicht mehr anerkennen.


Im Schadensfall

– Senden Sie uns Fotos von allen Transportschäden und evtl. sonstigen Mängeln an den Fliesen.
– Geben Sie uns die Stückzahlen der beschädigten oder mangelhaften Fliesen an.

 

 

9. Sortierung, Maßabweichungen, Farbabweichung, Craquelé-Bildung, Berechnungsgrundlage

Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. Auch Nachbestellungen können farblich und in der Größe von der Hauptlieferung abweichen.

 

1.Wahl: Handelsware, die hinsichtlich Scherben, Oberfläche, Sauberkeit und Ordnungsmäßigkeit allen normalen Anforderungen entspricht. Kleine Unterschiede, geringe Maß-, Form- und Farbabweichungen der Fliesen sind zulässig, da sie durch die handwerkliche Fertigungsweise und durch die Eigenschaften des Materials zum Charakter der Fliesen gehören und damit als Qualitätsmerkmal gelten.

 

2.Wahl: Ausgewiesene Fliesen mit beschriebenen Mängeln. Bei Lieferung wird keine Gewährleistung übernommen. Abweichung in Form, Farbe und Stärke.

Infolge der Besonderheit der keramischen Fertigung und der natürlichen Eigenschaften des Materials kann eine Gewähr, dass die Lieferungen in der Farbe völlig gleichmäßig ausfallen, oder mit vorgelegten Handmustern genau übereinstimmen, nicht übernommen werden. Ebenso bleiben kleine Abweichungen in der Größe und Stärke der Fliesen vorbehalten.

Auftretende Glasurrisse sind kein Grund zur Beanstandung. Bei Spezial- und Sonderglasuren können sich Farbabweichungen und Craquelé- Bildungen innerhalb der Fliesen ergeben. Diese Eigenarten gehören zum Charakter dieser Glasuren und können nicht beanstandet werden.

Einige Glasuren sind säureempfindlich und reagieren mit Verfärbungen auf säurehaltige Reinigungsmittel. Wir weisen in Angebot und Auftrag bei den betreffenden Glasuren darauf hin. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung säurehaltiger Reinigungsmittel entstehen.

Bei Platten, Fliesen, Natursteinen werden die handelsüblichen Maßeinheiten zugrunde gelegt. Zur Berechnung kommen die von den Lieferwerken angewandten handelsüblichen Stückzahlen je Einheit (Stk., m², lfm, usw.).

 

 

10. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDVAnlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter.

 

 

11. Abschließende Bestimmungen

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird Frankfurt/Oder vereinbart. Die Firma Golem Baukeramik ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts als vereinbart.

 

Sieversdorf den 20.04.2020

 

GOLEM-Kunst und Baukeramik GmbH AGB vom 20.04.2020

 

 

Kontakt

Telefonische Anfragen richten Sie bitte an unsere Verwaltung:

Téléphone: +49 33608 899 10
Fax: +49 33608 899 12

E-Mail: werk@golem-baukeramik.de